ECKHÄUSLE  •  MIETBEDINGUNGEN

Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt normalerweise 5 Tage. Der Ankunftstag wird voll gerechnet. Anreise ab 14.00 Uhr möglich. Der Abreisetag wird nicht berechnet, wenn das Haus bis 12.00 Uhr einwandfrei verlassen ist, andernfalls halber Preis. Auf Anfrage kürzere Mietdauer möglich über lange Wochenenden usw.

Mietpreis

Die Wohnungen im Erd- und Obergeschoß werden vermietet in den Monaten April und Mai (Vorsaison), Juni bis September (Saison) sowie Oktober (Nachsaison). In den Wintermonaten ist eine Vermietung normalerweise nicht möglich (keine Zufahrt zum Haus möglich).

PERSONEN

VOR-/NACH-

SAISON

SAISON

SAISON

ab 15. Tag

2 40,00 €  42,00 € 40,00 €
4 48,00 € 50,00 € 48,00 €
6 56,00 € 58,00 € 56,00 €

Kinder gelten als eine Person, wenn sie ein normales Bett benötigen, auf jeden Fall ab 4 Jahren.

Für Kurzurlaube und lange Wochenenden gelten besondere Preise (auf Anfrage).

Bei der Anmeldung ist mindestens die Hälfte des voraussichtlichen Gesamtpreises, jedoch mindestens die Hälfte des Preises für eine Woche anzuzahlen. Wird die Anmeldung zurückgezogen, verfällt die Anzahlung.

Sonstige Bedingungen

  1. Elektrischer Strom wird nach Verbrauch bezahlt. Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler. Strompreis: 0,36 € /kWh.
  2. Händehandtücher und Geschirrhandtücher werden bereitgestellt. Handtücher für die Körperpflege sind mitzubringen und nicht im Preis inbegriffen. Bettwäsche kann zur Verfügung gestellt werden (8,00 € pro Aufenthalt bzw. 14 Tage, je Bett 1 Leintuch, ein Kopfkissen- und ein Bettbezug). Es ist nicht gestattet, die Betten ohne Bettwäsche zu benutzen.
  3. Kurtaxe geht zu Lasten des Mieters entsprechend der Kurtaxenordnung der Gemeinde St. Peter.
  4. Heizmaterial steht dem Mieter kostenlos zur Verfügung.
  5. Für die Endreinigung werden 34,00 €/Wohnung unabhängig von Personenzahl und Mietdauer berechnet.
  6. Die Schlüssel zur Wohnung werden bei Ankunft ausgehändigt und müssen bei Abreise vollzählig zurückgegeben werden. Bei Verlust eines Hausschlüssels muss das Schloß ausgebaut werden. Die Kosten hierfür sind erheblich, weshalb im eigenen Interesse um größte Sorgfalt gebeten wird.
  7. Der Zufahrtsweg ist vorsichtig, langsam und im 1. Gang zu befahren. Der Wegbenutzer haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes Fahren am Weg sowie gegenüber Dritten entstehen.
  8. Schäden an Wohnung und Möbel, Verlust von Geschirr etc. müssen erstattet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Instandsetzungskosten u.U. sehr beträchtlich sein können, da Handwerker wegen der Lage des Hauses sehr schwer beizubringen sind.
  9. Inventar und Zustand der Wohnung werden bei Einzug gemeinsam überprüft; nach den gleichen Gesichtspunkten wird die Wohnung bei Abreise wieder übernommen.
  10. Das Mitbringen und Halten von Hunden, Katzen und Kleintieren ist nicht gestattet.
  11. Die Müllbeseitigung erfolgt ausschließlich in den vorgeschriebenen Müllsäcken, die im Haus zurückgelassen werden. Die Müllsäcke werden dem Mieter bei Ankunft in ausreichender Anzahl gegen Berechnung zur Verfügung gestellt. Es wird mindestens ein Müllsack pro Woche und Wohnung berechnet (4,00 € / pro Woche).
  12. Die vorstehenden Mietbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Wir wünschen unseren Gästen eine gute Anreise und einen erholsamen Urlaub im Eckhäusle.

Freiburg / St. Peter, im Januar 2016